Bestandsschutz von Altlasen(Grenze nicht eingehalten)


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Abgeschickt von Pommerening am 26 April, 2012 um 17:54:25

Wir haben letztes Jahr im November ein Grundstück mit einer Altlast gekauft.
Das Haus wurde 1960 erbaut.
Wir haben einen Um/Ausbau des Hauses geplant.
Wir mussten das Grundstück neu vermessen lassen, da keine Lagepläne mehr vorhanden waren.Dabei kam heraus das die 3m zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurden.(2,47m)
Damals waren wohl nur 2,50m vorgeschrieben.
Wir bekommen nun keine Baugenehmigung wenn sich der Nachbar nicht dazu bereit erklärt eine eingetragene Belastung seines Grunstücks zu Akzeptieren.
Der ist natürlich nicht bereit.Können wir dagegen rechtlich vorgehen weil die 3m ja erst später eingehalten werden musste oder müssen wir abreissen?????????

Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
GrussTilo



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