Re: Bestandsschutz von Altlasen(Grenze nicht eingehalten)


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Abgeschickt von Bauamt am 26 April, 2012 um 22:09:17:

Antwort auf: Bestandsschutz von Altlasen(Grenze nicht eingehalten) von Pommerening am 26 April, 2012 um 17:54:25:

Sie wollen Umbauen und dürfen dies evtl. nicht. Warum fragen sie nach einem Abriß des Gebäudes ? Wer verlangt das von Ihnen ?

Ihr Argument, dass "die 3m ja erst später eingehalten werden mussten" ist nicht richtig.

Soweit Ihr Haus bei der Errichtung tatsächlich dem damaligen Recht entsprochen hat und 2,50m genügten, ist das Haus bestandsgeschützt und muss nicht nachträglich dem jetzt gültigen Vorschriften (3m) angepasst werden.
Dies gilt aber nur für den Bestand(!). Jeder zukünftige Umbau oder Anbau muss sich selbstverständlich an die heutigen Gesetze halten.

Sehen Sie es aus Sicht Ihres Nachbarn.
Schlimm genug dass er dauerhaft mit weniger Grenzabstand durch das bestehende Haus leben muss, als ihm eigentlich zusteht. Warum aber sollte er nun auch noch tatenlos zusehen müssen, wie sich der eigentlich rechtswidrige Zustand noch durch einen Umbau ihres Hauses verschlimmert oder zumindest verfestigt ?


: Wir haben letztes Jahr im November ein Grundstück mit einer Altlast gekauft.
: Das Haus wurde 1960 erbaut.
: Wir haben einen Um/Ausbau des Hauses geplant.
: Wir mussten das Grundstück neu vermessen lassen, da keine Lagepläne mehr vorhanden waren.Dabei kam heraus das die 3m zur Grundstücksgrenze nicht eingehalten wurden.(2,47m)
: Damals waren wohl nur 2,50m vorgeschrieben.
: Wir bekommen nun keine Baugenehmigung wenn sich der Nachbar nicht dazu bereit erklärt eine eingetragene Belastung seines Grunstücks zu Akzeptieren.
: Der ist natürlich nicht bereit.Können wir dagegen rechtlich vorgehen weil die 3m ja erst später eingehalten werden musste oder müssen wir abreissen?????????

: Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.
: GrussTilo





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