Re: hausumbau


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 29 April, 2012 um 11:18:59:

Antwort auf: Re: hausumbau von Lulu am 29 April, 2012 um 10:52:23:

Also zumidnest in Bayern kenne ich keine öffentliche(!) Bauvorschrift, welche dagegen sprechen würde.

Man könnte allenfalls prüfen, ob ein Haus so nahe an der Grundstücksgrenze zulässig, bzw. (noch) angreifbar wäre.

Privates(!) Nachbarrecht könnte evtl. dagegen sprechen, aber Zivilrecht wird nicht von Bauämtern durchgesetzt.
Sie sollten also in das Nachbarrecht ihres Bundeslandes schauen.
Sie können natürlich auch einfach bei ihrem zuständigen Bauamt anfragen, ob nicht doch ein Verstoß gegen öffentliche Bauvorschriften (Abstandsflächen) vorliegt.

: ..........eher nicht, aber wenn Sie nicht zeitnah etwas dagegen machen verlieren Sie Ihr Abwehrrecht so dass es dann bleiben kann wenn die Baubehörde nichts unternimmt

: : darf ein nachbar bei einerentfernung von 1,5m zu meinen grundstück ein fenster einsetzen?





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]