Bauplatz oder nicht Bauplatz ?


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Abgeschickt von Schmid am 07 Mai, 2012 um 22:36:34

Ein Grundstück (Gartenland) wurde vom zuständigen Baudezernat auf Nachfragen mit §34 (Bebauung wie Nachbargebäude)bewertet, liegt auch schriftlich vor. Links befindet sich ein Wohngebäude und oberhalb auch.
Rechter Seite, Wochenendgebiet. Eine Umlegung ist nicht erforderlich, da Abwasser- Frischwassersystem und Straße unmittelbar vor dem Grundstück liegt. Also Bauvoranfrage durchgeführt, diese wurde aber abgelehnt, da Grundstück jetzt im Außenbereich liegt. Technische Bebauung ist möglich, aber planungsseitig nicht möglich (Bebaungsplan notwendig). Die Gemeinde will das Grundstück aufkaufen zu einem Schleuderpreis. Sowas nennt sich "Aufkaufmodell". Es wird dann ein Bebaungsplan erstellt und das Grundstück kann jetzt zurück gekauft werden. Die Gemeinde macht dann 330% Gewinn mit geringem Aufwand. Ist so etwas legal ?





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