Grundbucheintrag einer Lärmschutzwand


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Abgeschickt von Lexa am 09 Mai, 2012 um 09:02:42

Hallo,
wenn man ein Grundstück erwerben möchte, das im Grundbuch unbelastet eingetragen ist, kann man dann davon ausgehen, dass sich eine angrenzende gemeindliche Lärmschutzwand nicht auf dem Grundstück befindet oder ist der Bebauungsplan alleine entscheidend? Anders gefragt, muß eine von der Gemeinde errichtete Lärmschutzwand ins Grundbuch eingetragen werden, wenn sie sich auf privatem Grund befindet? Kann die Gemeinde nach dem Verkauf des Grundstücks die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zwecks Instandsetzung der Lärmschutzwand vom neuen Eigentümer fordern? Hat der Verkäufer den Käufer darüber zu informieren, falls sich eine gemeindliche Lärmschutzwand auf dem Grundstück befindet?



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