Re: Vollgeschossigkeitsbegriff HBO


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Abgeschickt von Spargeltarzan am 09 Mai, 2012 um 18:29:32:

Antwort auf: Vollgeschossigkeitsbegriff HBO von Andreas Teutsch am 02 Mai, 2012 um 16:19:59:

: Gem §2 Abs.4 Satz 2 sind Vollgeschosse oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
: Die Höhe wird von O.K. Rohfussboden bis O.K. Rohfussboden des darüberliegenden Geschosses gemessen.
: Kann man bei unterschiedlichen Raumhöhen von der mitteleren Geschosshöhe ausgehen? Im konkreten Fall habe ich keinen Keller geplant und im EG ca. 75% der Grundfläche 2,16 m Höhe für Garage und Nebenräume, der Rest für mein Büro liegt bei 2,66 m Höhe: somit bin ich im Mittel bei 2,285 m.

nein. es müssen 25% der Gesamtfläche unter 2,3 m liegen. Und dabei wird von Fussboden bis Dachoberkante bzw Fussboden im Geschoss drüber gemessen. Ein Durchschnitt nützt gar nix. Der ist völlig egal. Die verbleibendem 75% könnten auch acht Meter hoch sein.




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