Re: Geh-Fahr-Leitungsrecht


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Abgeschickt von Bauschii am 15 Mai, 2012 um 20:05:26

Antwort auf: Re: Geh-Fahr-Leitungsrecht von Reklov am 17 Juni, 2008 um 11:54:03:

Wir haben 1985 ein Hammergrundstück gekauft. Im Notariatsvertrag wurde uns ein Geh- Fahr- und Leitungsweg zudesprochen, der aber damals nicht, wie wir jetzt erfahren haben, ins Grundbuch eingetragen wurde, obwohl das ausdrücklich im Vertrag bestätigt wurde. Jetzt hat unser Nachbar, den das vordere Grundstück gehört, die Zufahrt zu unserem Grundstück mit einem Zaun verschlossen. Ist das zulässig??? Was können wir ggf. dagegen tun???
Mit freundlichen Grüßen
Bauschii




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