Abgeschickt von Freddy am 20 Mai, 2012 um 22:40:36:
Hallo
an unsere im Jahr 2009 fertig gestellte Doppelhaushälfte (NRW) wird derzeit die Nachbarhälfte durch einen Bauträger angebaut.
Zum Zeitpunkt der Anbringung unserer Dämmung und unseres Außenputzes existierten noch keine Planungen hinsichtlich der Anbaumaße, so dass die zukünftig gemeinsame Wandseite lediglich mit einer Schallschutzdämmung (2 cm) versehen wurde. Nun wird die Nachbarhälfte auf einer Seite rund 3m kürzer gebaut, als unsere Hauswand, so dass dieser derzeit nur schallgedämmte Streifen unseres Hauses noch aufgedämmt und verputzt werden muss(ansonsten Wärmeverlust / Schimmelbildung)
Das Dach muss noch geändert werden (Abschluss)
Es wäre jetzt interessant zu wissen wer muss die Kosten für diese nachträglichen Arbeiten tragen
wir oder der Nachbar
Gruß
Freddy