Re: Anbau einer Doppelhaushälfte


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Abgeschickt von Bolanger am 22 Mai, 2012 um 10:24:38:

Antwort auf: Anbau einer Doppelhaushälfte von Freddy am 20 Mai, 2012 um 22:40:36:

Hallo,

es kommt sicherlich darauf an, was in einem evt. Kaufvertrag vereinbart wurde.

Korrekterweise müsste schon in Ihrer Baugenehmigung ein Vermerk sein zur Errichtung des Nachbarhauses, denn ohne diesen Vermerk hätte Ihr Haus wahrscheinlich gar nicht abgenommen werden dürfen, da die Anforderungen an den Wärmeschutz wegen einer komplett nicht gedämmten Außenwand nicht erfüllt werden.

Sollte es dazu keinerlei Hinweise geben, dann würde ich erwarten, dass Sie selbst für die Dämmung zuständig sind. Warum sollte Ihr Nachbar auch Ihr Haus fertig bauen, wenn er selbst diesen Mangel nicht verursacht hat? Was wäre, wenn der Eigentümer des Nachbargrundstückes dieses gar nicht bebauen würde? Sollte er dann auch Ihre Dämmung bezahlen?

Ich vermute ferner, dass Sie Ihre Wand direkt an die Grenze gebaut haben und eine nachträglich aufgebrachte Wärmedämmung in das Nachbargrundstück hineinragt. Ohne Zustimmung des Nachbarn dürfen Sie das nicht.

Unterm Strich: Ohne irgendwelche Absprachen und/oder Genehmigungem Ausnahmegenehmigungen etc. stehen Sie eigentlich nun ziemlich dumm da. Ex wird aber sicherlich etwas dazu geben.

Grüße,

Bolanger


: Hallo

: an unsere im Jahr 2009 fertig gestellte Doppelhaushälfte (NRW) wird derzeit die Nachbarhälfte durch einen Bauträger angebaut.
: Zum Zeitpunkt der Anbringung unserer Dämmung und unseres Außenputzes existierten noch keine Planungen hinsichtlich der Anbaumaße, so dass die zukünftig gemeinsame Wandseite lediglich mit einer Schallschutzdämmung (2 cm) versehen wurde. Nun wird die Nachbarhälfte auf einer Seite rund 3m kürzer gebaut, als unsere Hauswand, so dass dieser derzeit nur schallgedämmte Streifen unseres Hauses noch aufgedämmt und verputzt werden muss(ansonsten Wärmeverlust / Schimmelbildung)
: Das Dach muss noch geändert werden (Abschluss)
: Es wäre jetzt interessant zu wissen wer muss die Kosten für diese nachträglichen Arbeiten tragen
: wir oder der Nachbar

: Gruß
: Freddy




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