Baurecht im Außenbereich


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Abgeschickt von Manuela P. am 23 Mai, 2012 um 09:11:20

Hallo, wir wollen in Bayern ein Betriebsleiterhaus im Außenbereich bauen (sind priviligierte Landwirte), Bauvoranfrage ist soweit genehmigt allerdings mit Auflagen, so möchte das Landratsamt, dass wir rote Schindeln verwenden, keinen Erker und keine Gaube, kann das Landratsamt dies überhaupt im Außenbereich vorschreiben? noch dazu sind in unserer direkten Nachbarschaft alle genannten Objekte vertreten.

Vielen Dank
Manuela





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