Re: Kanal durch mein Grundstück


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Abgeschickt von Bolanger am 04 Juni, 2012 um 13:08:01:

Antwort auf: Re: Kanal durch mein Grundstück von oberh am 04 Juni, 2012 um 13:03:36:

Hallo Olaf,

kann die Gemeinde denn "einfach so" ein Umlegungsverfahren einleiten? Meines Wissens geht das nur bei berechtigtem öffentlichen Interesse, und dazu gehört die Schaffung von Bauland zum Vorteile eines selektierten Personenkreises meist nicht.

Grüße,

Bolanger

: Hi Hans!

: Grundstückspreise sind (zumeist) Verhandlungssache.

: Aber: Es stellt sich die Frage, wie die "Wiese" tatsächlich zu bewerten ist.
: Momentan scheint es kein Bauland zu sein.
: Eher schon schein es Rohbauland zu sein.
: Ob es aber sogar nur Bauerwartungsland ist, weil die Gemeinde die Voraussetzungen für Rohbauland noch gar nicht geschaffen hat, kann ich nur erahnen.
: Ja wenn die "Wiese" dann sogar nur Ackerland ist ...

: Wie Du siehst, die Bewertungs-Kluft geht immer weiter in den Keller.
: Auch die Bereitschaft der Gemeinde sich auf den Baulandpreis einzulassen sinkt parallel.

: Existiert ein rechtskräftiger Bebauungsplan, dann ist die dort ausgewiesene Verkehrsfläche auch nur als solche zu bewerten.
: Das "Bauland" wäre tatsächlich nur als Rohbauland anzusehen.

: Also zunächst einmal bitte Grundlagenforschung betreiben, damit Deine Forderungen noch halbwegs realistisch bleiben und die Gemeinde sich auch noch darauf einlässt.

: Achtung - die Gemeinde kann im Einzelfall zum Beispiel das Mittel der (vereinfachten) Umlegung nutzen, um an die Fläche kostengünstiger zu "kommen".

: LG
: Olaf





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