Festsetzung als nicht bebaubare Fläche


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Abgeschickt von nutzlicht03 am 13 Juni, 2012 um 20:33:16:

Hallo,

evtl. nicht ganz die richtige Betreffzeile, aber ich wusste nicht recht wie und was und wohin mit meiner Frage.

Auf unserem Grundstueck (ingesamt 436 m2 klein) ist ein Teil laut Bebauungsplan als Baufenster markiert.

Ist dadurch automatisch der Rest als nicht bebaubare Fläche ausgewiesen?
Genau auf diesem Teil möchten wir gerne eine Garage oder zumindest einen Carport errichten. Die Gemeinde sagt nun, das duerfen wir nicht, da gemäss Bebauungsplan nicht erlaubt.

Haben wir da eine Chance das doch zu machen?

Danke



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