Grenzbebauung Bayrische Bauordnung


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Abgeschickt von Seppi am 19 Juni, 2012 um 09:31:27

Hallo miteinander,
ist es zulässig bei einem Doppelhaus, welches ansich ja schon eine Grenzbebauung von 10 Meter darstellt, auf die gleiche Grenze eine weitere Grenzbebauung durch z.B. ein Gartenhaus durchzuführen? Laut Bayrischer Bauordnung ist die Grenzbebauung doch mit max. 9 Meter je Grenze eingeschränkt?

Viel Spaß beim Diskutieren

Grüße Seppi



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