Re: 5 m Grenzabstand einzuhalten? (Ba-Wü)


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Abgeschickt von A.H. am 18 Februar, 2005 um 16:18:57:

Antwort auf: Re: 5 m Grenzabstand einzuhalten? (Ba-Wü) von K.D. am 18 Februar, 2005 um 09:13:34:

: : Hallo Forum,

: : ich habe nur eine kurze Frage:
: : stimmt es, dass in Baden-Württemberg ein Grenzabstand vom 5 Metern zu öffentlichen Flächen einzuhalten ist?
: : Wenn ja, wo finde ich die entsprechende gesetzl. Forderung?

: : Danke fürs Antworten
: : Gruß A.H.

: Vom Grundsatz eher nicht. Siehe auf dieser Seite unter Gesetze Landesbauordnung Baden-Würtemberg §§ zu Abstandflächen.
: Die 5m können sich aber aus anderen Vorschriften und Satzungen ergeben, sind dann aber einzelfallbezogen

Hallo K.D.,

vielen Dank für deine Antwort. Ich habe bereits in der LBO nachgesehen und nichts gefunden. Dies hat meine Meinung nur noch bestätigt!

Danke nochmals
A.H.





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