Re: Verlegung von Abstandsflächen


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Abgeschickt von Bauamt am 26 Juni, 2012 um 21:27:13:

Antwort auf: Verlegung von Abstandsflächen von Petsch am 26 Juni, 2012 um 19:44:01:

Es gibt kein übliches Verfahren bei "Bauvergehen". Es sind immer Entscheidungen im Einzelfall, die im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde stehen.

Zu Ihrem Sachverhalt kann man ohne Detailkenntnisse zumindest sagen, dass eine Abstandsflächenübernahme auf ein Nachbargrundstück prinzipiell ein taugliches Mittel ist, einen Abstandsflächenverstoß zu vermeiden.

:
: Bauvorhaben betrifft vier Doppelhäuser die nach Lageplan auf einem fiktiven Höhenniveau (ca. 80 cm über natürlichen Nivaeu)vom gleichen Bauträger beantragt und genehmigt wurden Als der Baubehörde klar wurde dass hier falsche Angaben vorlagen, fordete sie einen neuen Lageplan mit realistischen Höhenangaben. Der erste Doppelhaus war bereits begonnen, jetzt stimmte eine Abstandsfläche (H1) nach Norden nicht mehr.
: Der Bauträger änderte den Plan und verlegte die Abstandsfläche H1 nach Osten.Dort wäre er mit einem weiteren Doppelhaus in Konflikt gekommen. Da das jedoch z.Zt noch sein Grundstück ist, stoppte er in diesem Bereich die Abmarkung und plant nach Aussage Bauamt eine Abstandsflächen -Übernahme. Er kann somit mit einem Käufer einen
: Deal machen und bauen wie geplant mit einer späteren Abmarkung mit Eintrag in das Grundbuch
: Ist das das übliche Verfahren bei erkannten Bauvergehen?




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