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Abgeschickt von Alex Kotov am 02 Juli, 2012 um 18:04:25

Hallo zusammen.

Wir sind Eigentuemer einer Einheit von zwei Dreispaennern, nicht real geteilt. Im Notarvertrag steht der Passus "nicht Erstellung der Einheit ist Sondernutzung wie Sondereigentum zu betrachten".
Unser Bautraeger hat sich verduennisiert, wir muessen noch die kompletten Aussenanlagen incl. Wintergaerten und Garagen tektieren.
Jetzt ist ein Eigentuemer der Meinung er koennte in seinem Garten ohne (besser gegen) die Zustimmung der Anderen in seinem Garten Garage und Carport errichten.
Meine Frage ist jetzt, ab wann zaeklt eine Einheit als "errichtet"? Rohbau, Einzug oder Abnahme duch die Stadt?

m.f.G
A. Kotov



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