Re: Landwirtschaftliche Garage zum Autoschrauben?


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Abgeschickt von Bauamt am 08 Juli, 2012 um 10:01:52:

Antwort auf: Landwirtschaftliche Garage zum Autoschrauben? von Peter Müller am 08 Juli, 2012 um 04:27:03:

Sie meinen wohl eher eine Anhörung, nicht eine "Anzeige".
Was schreibt denn das Landratsamt ? Wird bereits eine Maßnahme angedroht ? Wird ein Bauantrag gefordert ?

Im schlimmsten Fall droht eine Beseitigungsverfügung. Denkbar wäre auch eine Verfügung, die Garage nicht mehr als Autowerkstatt zu nutzen. Parallel(!) dazu wäre auch ein Bußgeldverfahren möglich.

Steht die Garage alleine oder ist sie Teil einer Hofstelle ? Bei letzterem sollten sie prüfen, ob eine Baugenehmigung gem. § 35 Abs, 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB in Betracht kommt.


: Hallo,

: ich besitze eine landwirtschaftlich genutzt Halle im Aussenbereich.
: Zu dieser Halle gehört noch eine Garage. Diese nutze ich und 2 Freunde schon mehrere Jahre um an unseren alten Autos zu basteln. Sie wird nicht gewerblich genutzt.
: Jetzt habe ich eine Anzeige vom Landratsamt bekommen, da die Garage nicht landwirtschaftlich genutzt wird.
: Jemand hat so wie es aussieht bei der Gemeinde rumgemeckert und diese hat die Anzeige ans Landratsamt weitergeleitet.

: Ich würde gerne die Garage weiter nutzten um an den Autos zu basteln.
: Immer ein Traktor reinstellen will ich auch nicht und soviel Platz ist darin auch nicht.

: Was kann ich machen? Was passiert jetzt?

: Gruß Peter Müller





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