Vollgeschoss oder Kellergeschoss ?


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Abgeschickt von Sebastian am 13 Juli, 2012 um 13:16:52

Hallo,
wir möchten gerne den Dachboden ausbauen, sodass man dort noch Wohnen kann.
Laut Bebauungsplan dürfen dort nur 2 geschossige Gebäude stehen.
Wenn im ersten Stock (Keller) §2 4.1 (Hessische BauOrdnung) knapp nicht greifft dort aber wie in §2 4.6 beschrieben u.a. der Heizungsraum, Pelletlager, Raum für Waschmaschinen und allg. Keller ist handelt es sich dann dabei um ein Vollgeschoss oder um ein Kellergeschoss ? Der 2. Stock ist definitiv ein Vollgeschoss und dann als 3. Stock kommt schon der Dachboden.

Ich freue mich auf Eure Meinungen, Stellungnahmen, Tips und Tricks

Gruß
Sebastian



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