Re: VOB-Gewährleistung - Leistungsumfang


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 06 August, 2012 um 12:02:29

Antwort auf: VOB-Gewährleistung - Leistungsumfang von MLOX am 22 Juni, 2012 um 11:02:11:

Werter Forumsteilnehmer,

natürich gehören zu einer Mangelbeseitigung alle Arbeiten die zur Wiederherstellung bzw. um die Herstellung eines mangelfreien Gewerkes erforderlich sind.
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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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: Hallo,

: hier meine Frage:
: Sind im Rahmen des Gewährleistungsanspruchs nach VOB auch solche Leistungen geschuldet, die nicht direkt zur Beseitigung des Mangels, jedoch zur Wiederherstellung der durch die Beseitigung des Mangels hergestellten Veränderungen erforderlich sind?
: Beispiel 1:
: Mangel: Rolladenmotor defekt, Gewährleistungsfall anerkannt;
: Strittige Leistung: Tapezieren und Malern des Rolladenkastens, der zum Wechseln des Motors geöffnet wird.
: Beispiel 2:
: Mangel: Fussboden Hochregallager gerissen, Gewährleistungsfall anerkannt;
: stittige Leistung: Ein- und Ausräumen des Hochregals, ggf. Demontage und Remontage von Hochregalteilen um den Fussboden sanieren zu können.

: Gruß
: MLOX


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