Re: Bestandsschutz / Din-Norm


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Abgeschickt von Hans Müller am 13 August, 2012 um 14:51:14:

Antwort auf: Re: Bestandsschutz / Din-Norm von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 06 August, 2012 um 19:54:44:

Hallo Bodo Hermann,

vielen Dank für Ihre Antwort, welche meine Frage größtenteils beantwortet hat. Wenn Sie erlauben, hätte ich noch eine Rückfrage: Wie verhält es sich bei einem Fenster mit einer Brüstungshöhe von ca. 60 cm und einer Absturzsicherung in einer Höhe von ca. 90 cm? Der Zwischenraum von 30cm ist nicht gesichert. Man kann davon ausgehen, dass im Ursprungsjahr des Ausbaus der Dachgaube die Fenster in dieser Form genehmigt worden sind, jedoch existieren auf Grund eines Brandes im Bauamt keine Unterlagen mehr. Könnte man sich auch in solch einem Fall auf den Bestandsschutz berufen? Dass aus Eigeninteresse entsprechende Vorsichtsmaßnahmen, wie z.B. abschließbare Fenster, getroffen werden sollten ist klar. Dieser Fall ist selbstverständlich allgemein zu verstehen und beziehen sich nicht auf einen konkreten Fall!

Beste Grüße



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