Re: Gegenstand des Antrags


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Abgeschickt von Bauamt am 25 August, 2012 um 20:12:17:

Antwort auf: Re: Gegenstand des Antrags von Hauskäuferiin am 25 August, 2012 um 12:54:24:

Wenn das Gebäude heutigen Abstandsflächenvorschriften widerspricht, können Sie eigentlich nichts unternehmen um den Bau heutigen Recht anzupassen; jedenfalls nichts, wenn Ihre Nachbarn nicht mitspielen (Baulasten).

Die Frage ist ja eher, müssen Sie etwas unternehmen ?
Das Bauamt will offensichtlich keine Beseitigung des Gebäudes.
Die Nachbarn wollen anscheinend auch keine Veränderung ? Ob ein Nachbar einen Beseitigungsnaspruch hätte ist fraglich. Bestandschutz liegt evtl vor. Selbst wenn nicht, dann dürfte der Nachbar seine Rechtsmittel gegen jahrzehnte alte Fenster verwirkt haben.

Alle möglichen Konsequenzen hier abuuschätzen ist aber unmöglich.
Der Nachbar könnte z.B. einen Rechtsanspruch darauf haben, selber auch an die Grenze anzubauen und damit Ihre Fenster zu verdecken bzw. zu verschliessen. Aber das sind alles Detailfragen, die sich unmöglich auf einem Forum, ohne Akteneinsicht und Ortskenntnis klären lassen.

Ein Risiko wird wohl bleiben. Aber wer ein Haus ohne (rechtliche) Risiken haben will, darf kein Haus ohne Baugenehmigung kaufen und sich auf den vermeintlich vorliegenden Bestandschutz verlassen.
Die Eefahrung zeigt, dass sich viel zu viele Eigentümer auf Bestandschutz berufen und aus allen Wolken fallen, wenn Sie z.B. von der Bauaufsichtsbehörde gezwungen werden, mit hohem Aufwand den Brandschutz nachzurüsten.

: Ich habe mich bemüht, die Sachlage verständlich zu schildern, aber das ist mir wohl nur halb gelungen.

: Also: Es ist genauso, dass der Bauantrag aus dem Jahre 2002 zunächst einen größeren Umbau plante, bei dem auch das Bestandsgebäude einem Umbau unterzogen werden sollte. Das aber hat das Bauamt abgelehnt, weil nämlich dann das Gebäude den Bestandsschutz verloren hätte. Bei einem Teilabriss und Wiederaufbau hätte man das ganze Gebäude nicht wieder so aufbauen dürfen, denn es handelt sich um ein Grenzgebäude, welches nach heutigem Recht die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück nicht einhalten würde. Es darf dort also eh nur stehen, weil es Bestandsschutz hat. Daraufhin haben die ehemaligen Bauherren umgeplant. Der Bestand wurde nur von innen renoviert, der Bau selbst und auch die Fenster wurden so belassen wie bisher. Wir haben das so verstanden, dass die Bestandsfrage damit geklärt wäre und alles in Ordnung ist, solange wir an dem Gebäude nichts verändern, so dass der Bestandsschutz verloren gehen würde.

: Ein Nachbar meint nun, dass in dem fraglichen Bau VOR 2002, also von den VOR-VOR-VOR-Besitzern, illegal Fenster gebrochen worden wären. Dies hat er uns erst jetzt mitgeteilt. Wenn er die Wahrheit sagt, dann muss er das ja mindestens seit 10 Jahren wissen.

: Der Nachbar auf der anderen Seite hat uns aber versichert, das sei Quatsch, die Fenster seien so schon immer da gewesen, ganz sicher seit 30 Jahren, solange wohnt er nämlich schon hier.

: Wir haben beim Kauf des Hauses die Baulasten abgefragt, die Archivakten eingesehen und uns von einer Architektin beraten lassen. Der fragliche Bau lässt sich bis 1945 zurückverfolgen, da stand er schon so da wie heute in den Umrissen, es gab einen Antrag auf Wiederaufbau wegen Kriegsschäden. Der Antrag wurde auch genehmigt. Aber es gibt keine Gebäudepläne aus dieser Zeit, sondern nur einen Lageplan, aus dem wir die Maße ersehen können, die gleich geblieben sind.

: In Bezug auf den fraglichen Bau hieß es von Seiten der Architektin, dass der Bau mit den Plänen von 1945 übereinstimmen würde. Zudem sei der Bau im Bauantrag von 2002 als Bestand ausgewiesen, also könne man davon ausgehen, dass da alles in Ordnung sei. Insbesondere, da ja der Bauantrag in seiner ersten Form vom Bauamt abgelehnt worden sei, gerade wegen der Frage des Bestandsschutzes. Allerdings stammt eben der allererste ausführliche Gebäudeplan, in dem eben auch Fenster eingezeichnet sind, erst aus 2002. Für die Zeit davor gibt es weder in unseren Unterlagen noch beim Bauamt Pläne.

: Nun hat uns der Hinweis des Nachbarn aber natürlich nachdenklich gemacht und wir fragen uns, ob wir etwas unternehmen müssen, um den Bau ganz sicher legal zu machen.

: Ich hoffe, das dies nun verständlicher ist.

: Liebe Grüße und DANKE!





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