Re: Ansiedlung von Industriebetrieb in Gewerbegebiet


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Abgeschickt von Bauamt am 28 August, 2012 um 23:15:18:

Antwort auf: Ansiedlung von Industriebetrieb in Gewerbegebiet von axel am 27 August, 2012 um 13:46:15:

Die Rechtslage ist in in baurechtlicher und immissionschutzrechtlicher Sicht wohl recht kompliziert.

Rein praktisch gedacht, werden Sie aber ohne anwaltliche Hilfe eher nichts erreichen können.
Die Genehmigungsbehörde wird ihre Genehmgiung - selbst wenn sie rechtswidrig sein sollte und sie in Ihren Rechten verletzt (was aus Ihren Ausführungen nicht eindeutig hervorgeht) nicht "einfach so" aufheben. Schon allein, weil in diesem Fall mit erheblichen Schadensersatzansprüchen des Gewerbebetriebs zu rechnen wäre (und Verlust von Arbeitsplätzen usw..).

Jedenfalls ist die Höhenüberschreitung belanglos, weil die Höhe Sie nicht in Ihren Rechten verletzt. Sie sind schließlich 400m entfernt....
Das Kippen des Gewerbegebiets in ein Industriegebiet verletzt den Gebietserhaltungsanspruch der Gewerbetreibenden im Gewerbegebiet, die ein Recht darauf haben, dass ihr Gebiet nicht schleichend zu einem Industriegebiet wird. Sie sind allerdings nicht einer dieser Betroffenen und können zumindest in diesem Punkt keine Rechtsverletzung geltend machen.

Ob das Vorhaben gegen das Gebot der Rücksichtnahme Ihnen gegenüber verstößt bedarf eine Einzelfallprüfung. Immerhin sind Sie 400m entfernt. Es wird voraussichtlich Messungen bedürfen, die eine Pegelüberschreitung nachweisen.
Sie können sich an die untere Bauaufsichtsbehörd / untere Immissionschutzbehörde wenden und sehen, wie kooperativ man dort mit Ihrer Beschwerde umgeht. Falls nichts passiert, bleibt nur der Gang zum Fachanwalt (s.o.).

Zumindest im Baurecht müssen Sie die Anfechtungsfristen der Baugenehmigung beachten. Also 1 Monat falls die Baugenehmgiung öffentlich Bekanntgemacht wurde, ansonsten 1 Jahr ab Kenntnis.
Im Immissionschutzrecht, können Sie auch bei einer Bestandskräftigen Baugenehmigung noch Ansprüche geltend machen,
: Hallo,

: ich wohne in Bayern und wie ich jetzt erfahren habe hat sich ein Industriebetrieb in einem Gewerbegebiet, das sich 400 m von unserem Wohngebiet befindet, letztes Jahr angesiedelt. Der Bauantrag wurde schon vor 3 Jahren im Jahr 2008 von der Firma gestellt und trotz Lärmbedenken von einzelnen Stadtratsmitgliedern durch den Stadtrat genehmigt. Der Bauantrag des Industriebetriebs sah eine Lärmüberschreitung für das Gewerbegebiet von 10 dB(A) auf 65 dB(A) bei Nacht vor. Außerdem überschritt der Bauantrag die baulich vorgesehene Bauhöhe für das Gewerbegebiet um 20 m. Ist das eigentlich zulässig, dass solche Überschreitungen genehmigt werden, ohne dass der Bebauungsplan von einem Gewerbegebiet in ein Industriegebiet umgewandelt werden muss?

: Wir sind jetzt massivem Lärm bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen ausgesetzt. Kann uns wer helfen?

: Gruß
: Axel





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