Re: Absicherung von Hausbau auf


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Abgeschickt von oberh am 31 August, 2012 um 13:15:27

Antwort auf: Re: Absicherung von Hausbau auf von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 29 August, 2012 um 09:30:53:

Hi!

>>>Derartige Wohnungseigentumsanlagen nennt bzw. bezeichnet man im Wohnungseigentumsrecht als s. g. "Mehrhausanlagen".

Hat dieser Begriff denn weitere rechtliche Konsequenzen bei der Aufteilung nach WEG?





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