Grenzzaun


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Abgeschickt von Peter am 31 August, 2012 um 18:34:43:

Hallo zusammen,

ich habe ein Mehrfamilienhaus in Osnabrück/Niedersachsen und der Nachbar nervt ständig die Mieter, ihr Pflanzen würden auf sein Grundstück wachsen/hängen, was jedoch nicht zutrifft.....ein unsympathischer Querolant.

Nun bin ich es leid und werde/möchte dort einen Grenzzaun errichten.

Nun meine Frage: Durch eine geringe Hanglage liegt das Grundstück des Nachbarn etwa 80 cm versetzt tiefer als meines bzw. der Garten des Mieters.
Wie hoch darf mein Zaun werden/sein?......in NRW darf es bis zu 2m hoch sein soweit ich weiss.

Ist das in Niedersachsen genauso und ist das unabhängig vom unterschiedlichen Höhenversatz der jeweiligen Grundstücke?
Kann mir jemand eines setzliche Vorschrift bzw. Quelle nennen?

Vielen Dank + Gruss

Peter




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