Re: Baufristen


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 10 September, 2012 um 13:17:19

Antwort auf: Baufristen von Irina Mangura am 03 September, 2012 um 18:59:40:

: Hallo zusammen! Ich habe folgende Frage:
: Wir haben unseren Bauvertrag im Juli 2011 unterschrieben, im Vertrag war aber kein Fertigsstellungstermin eingetragen. Wir haben erstmal damit gerechnet, dass der Baubeginn im Oktober 2011 ist. Unser Bauträger konnte aber im Oktober nicht anfangen. Dann haben wir darauf bestanden, dass wir einen verbindlichen Einzugstermin kriegen. Wir haben von dem Geschäftsführer dann eine E-Mail bekommen, dass die Fertigstellung des Hauses für Oktober/Novermber 2012 geplant ist. Der Baubeginn war im April 2012.
: Jetzt die Frage: gibt es allgemeine Baufristen, wie lange man ein Familienhaus baut? Wir kann man die Übernahme von Unterkunftskosten vom Bauträger verlangen (unsere Wohnung ist ab dem 1. November 2012 gekündigt, und ab Ende Oktober 2012 zahlen wir schon den Kredit zurück, Zinsen und Tilgung, alles)?


Generelle oder allgemeine Fristen gibt es nicht. Mit dem Bau ist natürlich unverzüglich (wobei der Begriff unverzüglich nicht festgelegt ist, wann genau das ist und wie lange die Zeit andauern darf, ehe mit dem Bau begonnen wird) zu beginnen. BEginnt der Bauunternehmer nicht, können Sie Selbigen in Verzug setzen. Nun gut, der Zug ist sicherlich abgefahren, da ja nun schlussendlich mit dem Bau begonnen worden ist. Als Frist gilt die Zeit, die Sie im Vertrag vereinbart haben. Haben Sie keine verinbart gilt das, was Sie nachträglich vereinbart haben, sodann vielleicht der 01.12.2012.

Sehen Sie aber schon jetzt, dass die Zeit bis zur Fertigstellung nicht ausreicht, sollten Sie dem Bauunternehmer schon jetzt schriftlich kontaktieren und ggf. schon jetzt Druck ausüben.

Damit Sie aber alle rechtlichen Schritte korrekt einfließen lassen sollten Sie einen Anwalt zu Hilfe holen.

Achso, der vereinbarte Termin sollte eine Kalenderfrist sein. Kalenderfrist bedeutet sinngemäß, dass Sie den Termin allein mit dem Kalender und Ihrem Zeigefinger fieren können. Oktober/November allein als Bestätigung reicht bestimmt oder sicher nicht aus um eine Kalnderfrist zu begründen.

Schauen Sie zu, dass Sie kalnerderfristlich fest machen, wann der Bau fertig ist bzw. wann Sie rein können.
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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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