Informationspflicht Bauträger bez GRZ - Betrug/Arglist


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Thomas Kossatz am 14 September, 2012 um 14:52:02


Ein HALLO in die fachmännische Runde...

Wenn folgendes passiert:

Man baut/kauft über einen Bauträger eine Wohnung.

Nach rund 3 Jahren bekommt man Besuch vom Bauaufsichtsamt, dabei kommt heraus das man offensichtlich betrogen wurden ist.

Es wurde ein Anbau (Nebengebäude/20qm) als Wohnraum (Atelier) verkauft, welcher als Wohnraum aber nicht zulässig ist. Weder ist das begehen des Nebengebäude durch die Hauptwohnung gestattet, noch darf es als Wohnraum genutzt werden.

Laut Baugenehmigung handelt es sich um einen Abstellraum der nur separat von außen begehbar sein dürfte!!!

Es läuft ein Duldungsverfügungsverfahren (fürs Nebengebäude)der Stadt, nachdem man zur Anhörung vorgeladen wurde.

Was auch noch hinzukommt:

Die Flächenversiegelung wurde überschritten (das hat den Stein ins Rollen gebracht).
Es ist alles schon bis auf den letzten qm ausgereizt, so das man GAR KEINEN Spielraum mehr hat, um sich auch nur irgendetwas hinzustellen (Gartenhaus etc).

Die Terrasse darf nur eine Größe von 4qm haben (!!!). Wie es ausschaut müsste man dann zurückbauen, da NATÜRLICH zu groß gebaut, ebenso muss die Stellfläche für einen Pkw zurückgebaut werden. Versprochen wurden allerdings zwei PKW-Stellflächen.

Die Wohnung hätte laut dem Expose/Baupläne eine Wohnfläche von rund 105qm (mit dem ausgebautem Atelier, was nicht zulässig ist). Laut Baugenehmigung sind es aber nur 85qm - für die man viel Geld bezahlt.

Erstmal habe ich folgende Frage:

Wie weit geht die INFORMATIONSPFLICHT oder ähnliches eines Bauträgers gegenüber dem Bauherren/Käufer bezüglich der versiegelten Fläche?

Müsste man nicht sagen das die Fläche ausgereizt ist bis zum Anschlag?? Stattdessen dreht man noch Gartenhäuser an, obwohl die GRZ es gar nicht mehr ZULÄSST..

....erstmal „nur“ soweit...

Hoffe ihr könnt mir zur Informationspflicht was sagen...

Vielen herzlichen Dank und schöne Grüße

T.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]