Re: Darf mein Fenster einfach zugemauert werden?


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Abgeschickt von lalu am 28 September, 2012 um 14:17:17

Antwort auf: Re: Darf mein Fenster einfach zugemauert werden? von Bauamt am 28 September, 2012 um 13:23:09:

Also zugemauert soll es werden, da jemand neue Luxusmehrfamilienhäuser bauen will. Und der Bau soll halt direkt an unserer Gebäudewand beginnen.

Kann es sein, dass mein Vermieter von dem Bauherren der Mehrfamilienhäuser dafür entschädigt worden ist, und mir nun einen vom Pferd erzählt, dass er keine Lust auf einen Rechstreit mit dem Bauherren hat. Das er sozusagen die Enschädigung alleine einsacken kann, ohne die Mieter zu entschädigen(z.B. Mietminderung)?

Wieviel Prozent der Miete kann man den ungefähr dafür einbehalten?(Ich weis für eine genaue Zahl muss ich mit Anwalt reden, aber nur das ich ungefähr eine Vorstellung habe und den Vermieter schon mal mit Zahlen konfrontieren kann)

Mein Wohnzimmer hat 15m², 2 Fenster(Westen und Süden). Das Südfenster soll zugemauert werden, ist auch das einzige Südfenster in meiner ganzen Wohnung. Das Südfenster war bis jetzt auch immer mein Lüftungsfenster für das Wohnzimmer, da im Westen direkt eine Straße ist und dies sehr laut in der Wohnung wird wenn man das Fenster öffnet.




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