Re: Schwarzbau mit welchen Folgen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 30 September, 2012 um 08:45:23

Antwort auf: Schwarzbau mit welchen Folgen? von jorge am 29 September, 2012 um 17:54:02:

Schwarzbauten können keinen Bestandschutz entwickeln. D. h. die Behörde kann jederzeit den Rückbau fordern, es sei denn man kann das Objekt legalisieren. Die Kosten des Rückbaus trägt der Grundstückseigentümer zum Zeitpunkt der Aufforderung zum Rückbau. Zusätzlich kann ein Bußgeld festgesetzt werden. Änderungen, Erweiterungen und auch schon Instandhaltungen sind bei Schwarzbauten legal nicht möglich. Diese Gedanken sollte man bei der Kaufpreisvereinbarung berücksichtigen.

Schwarzbauten bilden meines Erachtens keinen Wert sondern einen Kostnfaktor und müssen sich demzufolge zwangsläufig mindernd auf den Kaufpreis auswirken. Daher hier auch mein regelmäßiger Appell, sich nicht nur mit dem technischen Zustand eines Grundstücks zu beschäftigen sondern vorab insbesondere mit den formalen Voraussetzungen. Schnell hat man Geld für etwas bezahlt, dass entweder illegal ist und sich auch nicht legalisieren lässt oder vielleicht sogar (auf eigene Kosten) abgerissen werden muss.


: Hallo.
: Wenn jemand plant ein Haus zu kaufen, auf dessen Grundstück ein Schuppen (ca.40m²) errichtet wurde, der
: 1. über die Grundstücksgrenze hinaus reicht (Gemeindegrund - kein Nachbar) und
: 2. folgend aus Punkt 1 natürlich keine Baugenehmigung besitzt
: Mit welchen Folgen / Konsequenzen muss der jenige rechnen und ist der Kauf einer solchen Immobilie überhaupt legal? Schließlich erwirbt man ja auch ein Objekt, das auf einem fremden Grundstück steht.





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