Re: Dachaustockung an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Bolanger am 10 Oktober, 2012 um 12:23:22:

Antwort auf: Dachaustockung an der Grundstücksgrenze von Holger Linne am 10 Oktober, 2012 um 08:43:13:

Hallo,

da es sich um eine Umnutzung mit Umbau handelt, muss das neue Gebäude sämtliche Bauvorschriften wie ein Neubau einhalten. Neubauten müssen typischerweise 3 m Abstand zur Grenze einhalten, daher darf dieser Bereich nicht angetastet werden. Ohne die Situation und Ihr Bundesland zu kennen denke ich, dass Ihnen die Gemeinde schon damit entgegen gekommen ist, dass eine Dachterrasse genehmigt würde und überhaupt auch unter dem alten Dach eine Umnutzung genehmigt würde.

Die Lösung des Problems wäre eine Einwilligung Ihres Nachbarn, welche sich wahrscheinlich in einer Baulast niederschlägt. Wenn der Nachbar zustimmt, sollte es eigentlich klappen. Ggf. müssen noch weitere Auflagen erfüllt werden, z.B. zum Brandschutz.

Gruß,

Bolanger

: Hallo
: mein Plan ist es eine Scheune die eck an eck in mit dem Abstand von 1m zu dem nachtbarhaus steht zu einem Wohnhaus umzubauen.
: dazu mochte ich die Scheune um 1m aufstocken doch leider darf ich die Dachfläche in einem Radius von 3m von der Hausecke des Nachbarhauses nicht anfassen (das sin in der Grunrissdraufsicht eine Fläche von 2x2m mit 3m Radius).Die Bauvoranfrage für die Aufstockung des ganzen Daches ist Abgelernt worden die persönlichen Gespräche mit der Stadt verliefen nicht gerade positiv.
: Ich habe eine Ecke im Dach die nicht nur schei.. aussieht sondern auch mich eine ganze Stange Geld mehr kostet und eine Dachterrasse wie die Stadt vorschlägt wo ich gegen die Wand des Nachbarn gucke ist auch nicht mein Fall.
: Wie schaffe ich es doch eine positive Bauvoranfrage zu bekommen wo ich das ganze Dach aufstocken kann.??





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