Re: Pultdach Carport


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 26 Oktober, 2012 um 12:53:57:

Antwort auf: Pultdach Carport von Nicolas am 26 Oktober, 2012 um 09:25:14:

Gibt es einen Bebauungsplan, der für Ihr Grundstück Festsetzungen vorsieht ? Gibt es in Ihrer Gemeinde eine örtliche Gestaltungssatzung, die Vorgaben zu Dächern macht ?

Falls nicht, sehe ich keine rechtliche Grundlage, für die Forderungen Ihres Nachbarn.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich bzgl. Nr. 1 bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde und Ihrer Gemeinde erkundigen.

Nr. 2 ist schlicht unlogisch, da ja bereits Wasser "in Richtung des Nachbarn" auf dem Dach Ihres Wohnhauses fließt (in die Dachrinne).

Bei beiden Punkten ist im Übrigen auch nicht erkennbar, wie Ihr Nachbarn irgendwie beeinträchtigt werden könnte.

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: ich möchte in Sachsen ein Carport errichten.

: Zwischen meinem Haus und Grenze zum Nachbarn befinden sich 4m. Diese 4m sollen mit einem Carport überdacht werden mit einem Pultdach. Nach der SächsBO gibt es keine Probleme mit dem Errichten.

: Nun das Problem:

: Das Pultdach soll Richtung Nachbarn gehen (mit Dachrinne und Schneefanggitter), mein Nachbar meinte nun ich dürfe das Carport nicht errichten weil:

: 1. Das Pultdach nicht in die Richtung wie das Hausdach zeigt. (90° verdreht)

: 2. Niemals Wasser in die Richtung des Nachbarn fliessen darf.

: Ich kann beide Sachverhalte nicht nachvollziehen.

: Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

: Vielen Dank,

: Nicolas





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]