Pultdach Carport


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Abgeschickt von Nicolas am 26 Oktober, 2012 um 09:25:14:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte in Sachsen ein Carport errichten.

Zwischen meinem Haus und Grenze zum Nachbarn befinden sich 4m. Diese 4m sollen mit einem Carport überdacht werden mit einem Pultdach. Nach der SächsBO gibt es keine Probleme mit dem Errichten.

Nun das Problem:

Das Pultdach soll Richtung Nachbarn gehen (mit Dachrinne und Schneefanggitter), mein Nachbar meinte nun ich dürfe das Carport nicht errichten weil:

1. Das Pultdach nicht in die Richtung wie das Hausdach zeigt. (90° verdreht)

2. Niemals Wasser in die Richtung des Nachbarn fliessen darf.

Ich kann beide Sachverhalte nicht nachvollziehen.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?

Vielen Dank,

Nicolas


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