Wiederaufnahme der Nutzung in Brandenburg


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Abgeschickt von Axel am 27 April, 2005 um 10:12:01

Hallo,
es gehtt mir darum, in wie weit man eine Wiederaufnahme der Nutzung von ehemaligen Wochenendhäusern in Brandenburg, beantragen muß. Ist dies zwingend erforderlich, wenn man ausschließlich eine Modernisierung der brach liegenden Immobilie beabsichtigt. Ich hoffe es kann mir jemand Auskunft erteilen.



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