Re: Bauträger wechselt Elektriker


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Abgeschickt von Bolanger am 05 November, 2012 um 16:26:00:

Antwort auf: Bauträger wechselt Elektriker von MS am 03 November, 2012 um 10:54:19:

Hurra, wieder ein Buchstabenspielchen.

Bauherr B hat zwei Verträge: Einmal mit dem Bauträger BETA (B ist ja schon vergeben ;-)) und mit dem ersten Elektriker E1. Wahrscheinlich hat Bauherr B im Vertrag mit Bauträger BETA kein Mitspracherecht bzgl. der Handwerker vereinbart, somat kann B Beta auch nicht vorschreiben, welcher Elektriker was zu tun hat. B kann von Beta nur fordern, dass die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wird. Das darüber hinausgehende könnte B dennoch vom ersten Elektriker E1 durchführen lassen, schliesslich hat er mit ihm diese Vereinbarung getroffen und sollte auch dazu stehen.

Praktikabel dürfte es für B sein, sein Geld von E1 zurückzufordern und an E2 für selbige Zusatzleistungen zu zahlen. Sollte sich E1 weigern, so sollte B E1 dazu auffordern, die besprochenen Zusatzleistungen gemäß Abmachung zu erbringen, egal wie.

Sind damit nun alle Klarheiten beseitigt?

Gruß,

Bolanger


: Hallo,
:
: nehmen wir mal an dass Bauträger A nach Fertigstellung
: Elektrorohinstallation DHH den Elektriker B gegen Elektriker C
: wechselt.

: Nun hätte aber Käufer A mit Elektriker B auch schon diverse
: Sonderwünsche umgesetzt und auch dafür eine Anzahlung
: direkt an Elektriker B geleistet. Es wären aber noch nicht
: alle Arbeiten Sonderwünsche komplett erledigt.
:
: Wie verfährt nun Käufer A am besten, wie wäre hier die
: Rechtslage. Könnte Käufer A von Bauträger A verlangen, dass
: der neue Elektriker C diese Arbeiten zu Ende führt oder
: kann er darauf verwiesen, dass Käufer A ja den Elektiker B
: in Eigenregie beauftragt hat.

: Hinzu kommt auch die Zahlrate bzgl. Bezugsferigkeit mit
: anstehender Abnahme. Muesste der neue Elektriker C alle
: zum jetzigen Zeitpunkt gemachten Elktroarbeiten abnehmen ?
:
: Danke und Gruss,
:
: MS





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