Gestaltungsrichtlinien


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Abgeschickt von Manuela Götz am 06 November, 2012 um 14:53:33

Wir haben bei der Gemeinde eine Bauvoranfrage gestellt. Das Bauamt der Verbandsgemeinde hat auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass es für das zu bebauende Grundstück keinen Bebauungsplan gibt. Jetzt hat die Gemeinde, in der gebaut werden soll, Einspruch erhoben, da der Bau sich nicht an die Gestaltungsrichtlinien von 2005 hält, von denen wir überhaupt keine Kenntnis hatten. Allein nach den baurechtlichen Vorgaben sei der Bau sonst in Ordnung. Meine Frage: Welche Wirkung haben solche Gestatlungsrichtlinien (die BAuten der Umgebung vor 2005 verstoßen vielfach gegen die Vorgaben)und gibt es Möglichkeiten, diese außer Kraft zu setzen oder was sagt das geltende Recht über die Wertigkeiten solcher Richtlinien. Vielleicht kann mir ja jemand helfen, der damit Erfahrung hat.



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