Re: rechtmäßig errichtetes Gebäude im Außenbereich


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Abgeschickt von Bauamt am 11 November, 2012 um 14:02:10:

Antwort auf: rechtmäßig errichtetes Gebäude im Außenbereich von valsa am 11 November, 2012 um 09:42:28:

Sie beschreiben einen komplizierten Fall der sich nicht auf eine derat einfache Frage herunterbrechen lässt.
Man müsste sehr viel mehr Details kenn und zu einer rechtlichen Einschätzung zu gelangen.

Allgemein gesprochen ist es tatsächlich so, dass ein einmal genehmigtes Gebäude seinen Bestandschutz verlieren kann(!), wenn die Nutzung aufgegeben wurde.

Ob in Ihrem Fall von einem Verlust des Bestandschutzes ausgegengen werde darf, hängt von den Details ab.
z.B. wie lange ist es nicht mehr bewohnt; wie ist der Bauzustand; war es von außen erkennbar, dass das Haus unbenutzt war; wurde eine andere Nutzung aufgenommen ?

Sie sollten den Fall von einem Fachanwalt prüfen lassen.

: Angenommen ein Grundstück im Außenbereich in Brandenburg ist bebaut mit einem alten Wohnhaus. Dieses Wohnhaus soll umgebaut und dazu eine Doppelgarage errichtet werden. Die Behörde erteilt eine Baugenehmigung. Durch familiäre Gründe konnte das Wohnhaus nicht innerhalb der Laufzeit der Baugenehmigung fertig gestellt werden. Die Doppelgarage steht. Nun soll der Bau fertig gestellt werden. Die Behörde verweigert die Genehmigung weil das Gebäude längere Zeit nicht bewohnt wurde und der Bestandsschutz damit erloschen sei. Die Doppelgarage soll abgerissen werden, da sie ohne fertiggestelltes Wohnhaus keine Daseinsberechtigung hat.
: Ist es tatsächlich so, daß ein einmal genehmigter Bau nach einigen Jahren nicht mehr fertig gestellt werden darf weil nicht bewohnt?




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