Baumaßnahmen unter der Erde


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Abgeschickt von Häfner Kurt am 15 Dezember, 2012 um 10:09:31

Darf ein Gang mit bis zu 2 Meter breite entlang eines Wohnhauses aber außerhalb der Baulinie hergestellt werden, wenn dieser nur dem Zweck zur Kontrolle dient? Wenn starke Wasserschäden durch unterirdische Wassereinbrüche den innen liegenden Wänden (keine Wohnräume) über Jahre so sehr zusetzten, dass diese mit abfallendem Putz und großflächigem Schimmelbefall übersät sind. Dieser Kontrollgang soll dann vor allem dazu dienen, durch eine zweite Wand das Wasser von der Gebäudewand ab zu halten. An einer tiefer liegenden Stelle soll das gesammelte Wasser mit einer Pumpe abgepumpt werden.
Dieser Gang soll komplett unterirdisch angelegt werden und ist nicht sichtbar. Darüber soll wieder das vorhandene Nutzgarten-Gartenbeet und der bestehende Gartenweg angelegt werden!
Welche Vorschriften sind bei derart gelagerten Fällen zu beachten?



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