Re: Kauf einer wohl illegalen errichteten Jagdhütte


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Abgeschickt von Kai am 15 Dezember, 2012 um 12:46:33

Antwort auf: Re: Kauf einer wohl illegalen errichteten Jagdhütte von Bauamt am 14 Dezember, 2012 um 23:23:15:

Ich meine eigentlich eine Absicherung gegen einen Abrissbescheid. Ich hätte nur Angst hier "schlafende Hunde" zu wecken, denn etwas schriftliches gibt es seitens der Behörde zur Zeit nicht.

: Absichern gegenüber wem ? der Behörde oder dem Verkäufer ?

: Und natüerlich kann man sich absichern, z.B. mit einem entsprechendem Vertrag mit dem Verkäufer.
: Alles Verhandlungssache.

: Auch die Behörde könnte schriftlich eine dauerhafte Duldung aussprechen. Dann wären Sie abgesichert. Aber warum sollte die Behörde das tun ?

: Sie könnten natürlich prüfen, ob es ein entsprechendes Duldungsschreiben bereits gibt.

: : Hallo,
: : ich habe vor im kommenden Jagdjahr ein Revier zu pachten. Zu diesem Revier gehört auch eine Jagdhütte, die vor über 30 Jahren vom jetzigen Pächter wohl illegal auf dem Grund des Verpächters errichtet wurde (aber mit dessen Wissen und Erlaubnis).
: : Diese Hütte dient ausschließlich dazu, die Jagd ausüben zu können, da sowohl der jetzige Pächter über 200km, als auch ich über 70km Anreise zum Revier haben und die Hütte als Übernachtungsmöglichkeit nutzen. Die Jagdhütte ist wohl bei der Jagdbehörde bekannt und "geduldet".
: : Ich muss für die Hütte eine nicht ganz kleine Ablösesumme zahlen und habe nun Angst, dass ich vielleicht doch irgendwie eine Abrissverfügung bekomme.
: : Gibt es eventuell die Möglichkeit sich in irgendeiner Form schriftlich abzusichern?
: : Vielen Dank!!!





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