Re: Grenzabstände Hecke


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Claudia S. am 28 April, 2005 um 18:13:19:

Antwort auf: Grenzabstände für Hecken von Daniel am 28 April, 2005 um 16:04:26:

J eine bestimmte Höhenbegrenzung schreibt das Nachbarrechtsgesetz nicht vor. Im Streitfall entscheiden die Gerichte nach den örtlichen Gegebenheiten, ob die über 2 m Höhe hinausgehende Anpflanzung noch den Charakter einer Hecke erfüllt. Bei unserer ersten Heckenpflanzung hatten wir nicht beachtet, dass der Abstand zu bestimmten Grundstücksnachbarn höher sein muss z.Bsp. Kuhwiese. Nicht denselben Fehler machen und am besten mit dem Nachbarn sprechen.


: Im Nachbarschaftsgesetz für Rheinland-Pfalz heisst es, dass Hecken über 1,50m Höhe einen Grenzabstand von 0,75m haben müssen.
: Wenn dieser Abstand eingehalten wird, ist dann die Höhe der Hecke begrenzt, oder gilt hier eine unbegrente Höhe ?
: Wer kann mir weiterhelfen?

: Vielen Dank!





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]