Re: Hauskauf Grenzabstand


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Abgeschickt von oberh am 20 Dezember, 2012 um 17:09:52

Antwort auf: Re: Hauskauf Grenzabstand von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 20 Dezember, 2012 um 11:16:04:

Hallöchen Herr Reinartz!

>Jeder Vermesser muss doch den Grundstückseigentümer bzw den Bauherren darüber informieren, was es mit den Grenzabständen und den dabei einzuhaltenden Maßen auf sich hat.

Ich darf mir hier erlauben noch einmal zu intervenieren, da ich Vermesser bin.

Auch diese Aussage stimmt so nicht völlig.

Es kommt hier immer auf die Auftragsart an.

Handelt es sich bei der Vermessung um die Gebäudeeinmessung nach § 16 VermKatG NW, dann dient sie der Fortführung des Katasternachweises, einschl. der Liegenschaftskarte.
Wie bereits gesagt, steht das Gebäude nicht grenznah, so ist ein Aufmaß mit einem Bezug zu den Grenzen nicht nötig!
Der Auftraggeber erhält hier kein Protokoll, sondern nach Übernahme in das Liebenschaftskataster einen Auszug aus derselben.
In der LK sind keinerlei Maße enthalten!

Wurde von der Bauaufsichtsbehörde eine Bescheinigung nach $81 Abs 2 BauO NW verlangt, dann wird der Vermesser - und da haben Sie recht - nur der kann es feststellen - einen Grenzbezug herstellen - sofern dieser im Lageplan zur Baugenehmigung als Festlegung der Gebäudegeometrie genutzt wurde.
Die Behörde KANN die Bescheinigung verlangen - sie MUSS aber nicht.

Da beide Vermessungen aus Kostengründen in einem Aufwasch gemacht werden, richtet sich im zweiten Fall der Vermesser nach dem Fortführungsvermessungserlass.

>Ich kann Ihnen aus den letzten 15 Jahren jedes Jahr ca. 10 bis 15 Vermessungsprotokolle vorlegen, wo ich meistens der Bauher als Mitgesellschafter eines Unternehmens war, in denen der Vermesser -und das war oftmals so, das unterschiedliche Vermesser in Anspruch genommen wurden- natürlich immer angibt, wie sich dies mit den einzuhaltenden Grenzabständen verhält

Handelt es sich hierbei eventuell um die Skizze zur Grob- oder Feinabsteckung?
Handelt es sich hier eventuell um ein Grenzattest?

>Wenn Sie also nicht der Bauherr sind und nicht wissen, wer die Hütte vermessen hat, Sie die Hütte aber unbedingt kaufen möchten, dann fahren Sie zum Katasteramt und erkundigen Sie sich dort. Dort werden Sie erfahren, wer der Vermesser ist. Den können Sie denn dann anrufen und sich bei dem für die Vermessung zuständigen Vermesser den Vermessungsriss besorgen.

Dies kann unter den bereits oben genannten Beschränkungen zum Ziel führen, wenn die Vermessung noch nicht in das Liegenschaftskataster übernommen worden ist.
Aus Sicherheitsgründen wird der Vermesser jedoch ein "ungeprüft" auf die potentiell auszuhändigende Kopie schreiben ...
Ist die Vermessung bereits im LK, dann bei der Katasterbehörde direkt um eine Kopie bitten.
Ich wage aber zu bezweifeln - unabhängig vom Inhalt - dass sie ausgehändigt wird, da wir eine eigene Schreibweise und Symbolik haben.
Hier kommt es bei Laien sehr oft zu Mißverständnissen bei der Interpretation!

Es wird eher angeraten, einen Auszug aus der LK mit Angabe der gemessen - oder (im Koordinatenkataster) gerechneten Maße anfertigen zu lassen.

An den TE:
Bitte klären Sie zunächst anhand von Bildern mit Ihrer Bauaufsicht, ob der Sockel als untergeordnetes Bauteil zu betrachten ist.
Wenn ja, dann sind alle weiteren Diskussionen hier unnötig ...



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