Re: Grundstücksteilung, Brandschutzwans


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Abgeschickt von HansBau am 30 Dezember, 2012 um 17:21:15:

Antwort auf: Re: Grundstücksteilung, Brandschutzwans von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 29 Dezember, 2012 um 23:55:13:

: hallo HansBau,
: ich glaube, hier geht einiges durcheinander...

: Eine Brandwand (auch Brandschutzwand, Brandmauer oder Feuermauer) ist eine Wand zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten. Als elementarer Bestandteil des Brandschutzes ist sie dazu bestimmt, das Übergreifen eines Feuers auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte zu verhindern. Häufig handelt es sich bei einer Gebäudeabschlusswand, die auf der Grundstücksgrenze errichtet wurde oder auch in Deutschland halbscheidig gesetzt, um eine Brandwand.
: Verwechslungsgefahr besteht mit feuerwiderstandsfähigen Wänden (F-30 / F-60 / F-90). Im Gegensatz zu Brandwänden werden F-Wände bei der Prüfung nur beflammt. Brandwände müssen nach 90 Minuten noch -einem definierten Stoß- standhalten. F-Wände haben eine Mindestdicke von 11,5 cm (abhängig von Steinart, Rohdichteklasse, Mörtelart, mit bzw. ohne Putz). Brandwände haben im Allgemeinen eine Mindestdicke von 24 cm.
: Mit einer -ihrer- Brandwand in 24cm Stärke ist das Ziel erreicht, und Sie müssen nicht auf Ihren Bruder warten....
: Bitte sprechen Sie mit Ihrem Landratsamt (Brandmeister)

ah ok danke für die ausführliche Anwort. Da habe ich mich leider falsch ausgedrückt. Wir brauchen zwei Feuerwiederstandswände F60 laut Brandmeister. Da mein Bruder nur eine Fachwerkwand hat reicht dies nicht aus und er muss eine F60 Wand hochziehen. Unsere Wand wird 17,5cm + 20cm Dämmung auch F60.
Deshalb die Frage ob ich mich hier absichern muss? Da man an die Wand von meinem Bruder sonst nicht mehr rankommt wenn wir schon früher unser Haus hinbauen?
Müssten wir dann unseren Liefertermin vom Haus solange verschieben bis mein Bruder die Wand errichtet hätte?




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