Erneuerung Rankenzaun/Sichtschutzzaun


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Abgeschickt von Rainer E. am 02 Januar, 2013 um 11:22:49

Hallo,

ich habe ein Grundstück in Schleswig-Holstein das auf 3 Seiten (zu den Nachbargrundstücken) mit einem 1,8m hohen Rankenzaun versehen ist (insgesamt rund 40m Gesamtlänge). Dieser Rankenzaun ist zum größtenteil mit Schlingpflanzen zugewachsen die ihn zum Sichtschutz macht. Dieser Zaun ist aber Morsch und droht an mehreren Stellen umzufallen wird stellenweise nur noch durch die Schlingpflanzen gehalten. Dieser Zaun ist 20-30 Jahre alt soviel ich weiss.

Nun meine Frage:
Ich möchte diesen Zaun gerne erneuern und würde gerne einen Sichtschutzzaun in gleicher Höhe und Länge hinsetzen. Ist das ersetzen dieses zugewachsener Rankenzaun mit einem Sichtschutzzaun zulässig ? Muss dafür ein Bauantrag gestellt werden ? Kosten für eine Einfriedung auf 1,20m Höhe muss ja von beiden Grundstücken aus getragen werden. Kann ich die Hälfte der Kosten für die Höhe von 1,20m also meinen Nachbarn in "Rechnung stellen" ? (die Koten für die weitere Höhe auf 1,8m würde ich na klar selber tragen) ?

Ich weiss es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich aber vielleicht hat ja einer Erfahrung damit in Schleswig-Holstein. Laut Nachbarrechtsgesetz darf ich eine geschlossene Einfriedung unbegrenzter Länge mit 1,5m maximaler Höhe errichten. Bei mir ist es aber ja eine eigenltich eine Erneuerung...

Gruß
Rainer



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