Verjährung versteckter Baumängel


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Abgeschickt von Becker am 15 Januar, 2013 um 10:28:29

Wir haben 1999 ein Reihenmittelhaus von einem Bauträger gekauft, den es heute noch gibt.

Zum Zeitpunkt des Kaufvertrages war die Verjährungsfrist wegen versteckter Baumängel oder fahrlässig verursachter Baumängel noch 30 Jahre.

Seit der Reform im Jahre 2000 oder 2001 wurde diese Frist auf 10 Jahre begrenzt.

Jetzt sind erheblich Baumängel aufgetreten deren Sanierung leicht eine hohen fünfstelligen Betrag ausmacht.


Daher ist die Frage zu stellen, gilt das Recht zum Zeitpunkt des Kaufvertrages, also 30 Jahre oder kann das Gesetz mit 10 Jahren angewendet werden?

Danke für eine Auskunft.

Becker




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