Re: Totalschaden


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) am 21 Januar, 2013 um 14:25:23

Antwort auf: Totalschaden von Thommy am 18 Januar, 2013 um 18:12:25:

Arglistig verschwiegene Mängel haben eine längere Gewährleistung oder besser gesagt Mängelhaftung.

Drei Jahre mit Ablauf des Jahres in dem der Mangel Ihnen bekannt geworden ist.

Nach dem Urteil BGH 08.03.2012 - VII ZR 116/10 "verschweigt ein Unternehmer einen offenbarungspflichtigen Mangel arglistig, wenn ihm dieser bei der Abnahme bekannt ist und er ihn dennoch nicht offenbart (...). Dabei reicht es für die Kenntnis des Mangels aus, dass der Unternehmer die für den Mangel ursächliche, vertragswidrige Ausführung der Werkleistung erkannt hat."

: Hallo, wir haben uns 2005 eine thermische Solaranlage auf´s Dach machen lassen. Vom Fachhandwerker, nicht billig. Seit anfang an hatten wir undichte Stellen in der Verrohrung (Solar-Medium) ("Kann schon mal vorkommen"). Wurde während der Gewährleistung auch mehrfach repariert. Jetzt (2012) stellt sich heraus, dass unser `Fachhandwerker`nicht zugelassene Pressfittings verwendet hat, d.h. Pressverbindungen für Sanitär statt für Solar. Für uns heißt das, über 100 undichte Pressverbindungen unter dem Dach, Totalschaden. Handwerker sagt, "Gewährleistung abgelaufen". Wir fühlen uns getäuscht, sind der Meinung, dass er uns während der ersten Reparaturen schon nicht "aufgeklärt" hat. Wie stehen unsere Chancen auf eine Instandsetzung, Gewährleistung...?





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