wáb wann ist Dachgeschossausbau eigenständiges Bauvorhaben?


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Abgeschickt von Bolanger am 04 Februar, 2013 um 10:51:06:

Hallo,

und noch eine spannende Frage, die ich sehr interessant finde und die ggf. auch zukünftig mal für uns von Interesse sein könnte.

Andere bekannte haben vor gut einem Jahr ein Zweifamilienhaus gebaut. Da das Budget noch nicht erschöpft ist wollten sie nun eine weitere Wohnung im Dachgeschoss errichten und haben einen entsprechenden Bauantrag eingereicht. Die Genehmigung haben sie auch bekommen, allerdings mit ein paar Auflagen, die vom Brandschutz her kommen. Aus dem 2FH wird ein 3FH, und damit werden hier in NRW Brandschutzmaßnahmen gefordert. U.a. müssen die Wohnungstüren rauchdicht sein, was bedeuten würde, das die 1 jahr alten Türen getauscht werden müssten.

Der bekannte hat dagegen argumentiert, dass es sich um den nachträglichen DG-Ausbau handelt und die Bauordnung für diesen Fall klar regelt, dass von den Forderungen abgewichen werden kann. Die Stadt hält dagegen, dass der Ausbau zeitlich zu nah am Neubau des Restes steht und es daher als ein Bauvorhaben gewertet wird - keine Abweichungen zulässig.

Gibt es da eigentlich klare Fristen, nach denen sowas zu bewerten ist?

Gruß,

Bolanger



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