Re: Sind Terrassen Verkehrsflächen?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 Februar, 2013 um 12:07:02

Antwort auf: Sind Terrassen Verkehrsflächen? von Robin1 am 06 Februar, 2013 um 20:16:48:

Terrassen sind KEINE Verkehrsflächen. Sie sind Teil der Wohnfläche und Teil der Hauptnutzung.

Ob die Festssetzungen zur Qualität der Pflasterung auch auf die Terrassen anzuwenden ist, muss sich aus den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan oder dessen Begründung ergeben. Informationen dazu erhalten Sie vermutlich am schnellsten und einfachsten durch Rückfrage bei der Gemeinde.

: Hintergrund der Frage ist der folgende. Im Rahmen eines Bebauungsplanes hat eine Gemeinde nur bestimmte Pflasterarten (maximal 50% Versiegelungsgrad, nur kleinteiliges Pflaster mit hohem Fugenanteil, nur in Sand verlegt) für Verkehrsflächen zugelassen. Dies schließt laut Bebauungsplan explizit auch Verkehrsflächen auf Privatgrund, auch wenn diese nicht für den Fahrzeugverkehr vorgesehen sind, ein.
: Nachbar A möchte nun eine Terrasse hinter seinem Haus, nicht im Bereich der Zuwege, Einfahrten, etc. mit großflächigen (z.B. 60cm x 40cm) Natursteinplatten bauen.
: Wäre dies zulässig, da die Terrasse keine Verkehrsfläche darstellt?





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