Re: Baurecht verloren ?


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Abgeschickt von Anders Leben am 11 Februar, 2013 um 17:48:33:

Antwort auf: Baurecht verloren ? von L.Schmidt am 10 Februar, 2013 um 19:35:57:

Der Bauvorbescheid hat eine landesrechtlich festgelegte Geltungsdauer von meist zwei bis drei Jahren. Diese kann üblicherweise im Jahrestakt verlängert werden. Wenn sich darum niemand gekümmert hat, dürfte sie inzwischen unwirksam geworden sein.
Dann wird einfach nach geltendem Planungsrecht beurteilt. Der FNP ist ein Indiz, wichtiger wäre aktuell aber ein *Bebauungsplan* oder die Beurteilung nach §§ 34 f. BauGB.
Falls Hotelbetriebe danach nicht ohnehin zulässig sind, würde dazu auch die Frage gehörden, ob "die Verkehrsauffassung" nach so langer Zeit noch mit einer Wiederaufnahme der eingestellten (?) Nutzung rechnet.

: Hallöchen,

: Eine ziemlich verrückte Sache, auf welche ich bisher keine sinnvolle Antwort habe also mal angenommen, am Ortsrand steht ein seit 12 Jahren leerstehendes Hotel. Dieses ist in den 12 Jahren durch verschiedene Hände gewandert. Es gab zwischendurch einen positiven Bauvorbescheid für die Nutzung als Tagesklinik. Im Flächennutzungsplan Steht Sondergebiet Hotelbetriebe.

: Kann ein Käufer nach diesen 12 Jahren Leerstand auf die alte Baugenehmigung zurückgreifen ? Oder ist auf jeden Fall eine neue notwendig ? Und was ist mit dem zeitlichen Zwischenraum von einem etwaigen Kauf bis zur Genehmigung kann man dort zwischenzeitlich wohnen um Sachbeschädigungen/Diebstahl u.ä. in der Renovierungsphase vorzubeugen ?

: Ist alles sicher nicht so einfach zu beantworten!

: Danke schon mal!





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