Honorar Architekt


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Heinrich am 15 Februar, 2013 um 08:37:56

Hallo,

wie verhält es sich mit Leistungen Architekt und Honorar.

Darf man Zeithonorar nach Aufwand vereinbaren z.B. für LP 8 ?

Darf man dies mündlich machen und wie wäre dann die "Endsumme" Gibt es Grenzen ( HOAI, BGB etc ) ?

Wie sieht es mit Inhalten aus bei Zeithonorar? Ist das nicht ein Gegensatz zu Beauftragung LP8 HOAI oder ist es dasselbe real?

Darf man bei Mündlichem Abschluß Teilaufgaben vereinbaren oder gilt der ganze "Leistungskatalog" ?
Was wäre bei Unstimmigkeiten hinterher über Leistungsinhalte und Umfang ?

Danke und Gruß
Heinrich



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]