Re: Carport-Erstellung ohne Baugenehmigung in Hamburg


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Abgeschickt von michael am 17 Februar, 2013 um 11:14:42

Antwort auf: Re: Carport-Erstellung ohne Baugenehmigung in Hamburg von Christiane am 23 Juli, 2010 um 07:51:12:

Liebe christian,
wir schließen uns dem Vorredner an.
Generell ist es ja so, dass Carports seitlich vom Haus
bis 9 Meter frei sind, wenn die 50m3 nicht überschritten werden!!!
Zumal es eine Hintere Bebauung ist und das Straßenbild nicht beeintrachtigt.
Der Nachbar sollte im Regelfall vorher gefragt werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Mehr Informationen findet man zum Thema Caport Baugenehmigung aus der Internetseite
http://www.hanse-carport.de
oder anrufen.

Lg michael

: : Hamburgische Bauordnung (HBauO):

: : Zur Frage, ob es einer Genehmigung bedurfte:

: : § 60 Verfahrensfreie Vorhaben
: : (1) Verfahrensfreie Vorhaben sind solche, die weder einer Genehmigung noch einer Zustimmung nach diesem Gesetz bedürfen.
: : (2) Verfahrensfrei sind die in der Anlage 2 zu diesem Gesetz bezeichneten Vorhaben.

: : Anlage 2:
: : Errichtung und Änderungen von Anlagen
: : 1.2 Garagen mit einer Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Bruttogrundfläche bis zu 50 m² je Grundstück, außer im Außenbereich
: : (Anm.: Carports gelten als Garagen)

: : ... und zur Frage der Grenzbebauung:
: : § 6 Abstandsflächen
: : In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude
: : angebaut werden, zulässig
: : 1. eingeschossige Garagen und eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9,0 m,

: :
: : ... soweit zur allgemeinen Rechtslage, ein Bebauungsplan kann natürlich spezielle Festsetzungen.





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