Re: Dachausbau Genehmigung


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Abgeschickt von Rainer-Gast am 01 Mai, 2005 um 11:49:05:

Antwort auf: Dachausbau: Mindestraumhöhe? von Daniel am 29 April, 2005 um 11:18:25:

Soll das ein Schwarzbau werden?
Besser erst ordentlich beim Bauamt anfragen, ob die Nutzungsänderung genehmigungsfrei ist und wie das mit dem Wohnraum ist usw. Gute Infos zu Höhen findet man in der Landesbauordnung.
Allerdings sind dabei eine Vielzahl von Auflagen und baurechtlichen Bestimmungen zu beachten.
So darf die Geschossflächenzahl im Bebauungsplan durch die Erweiterung nicht überschritten werden. Des Weiteren sind für jede neue Wohnung PKW-Stellplätze nachzuweisen. Diese Punkte müssen im Vorfeld bei der zuständigen Kommune geklärt werden. Bei uns werden nur Flächen mit mindestens 1,50 m lichter Höhe zur Wohnfläche gerechnet. Um als Wohnraum anerkannt zu werden, muss über die Hälfte der neugeschaffenen Wohnfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,20 m haben. Bei Dachdämmung und Dachfenstern muss die Energieeinsparverordnung beachtet werden.
Für die zum Ausbau verwendeten Materialien müssen die Brandschutzvorschriften beachtet werden. Daraus können sich auch Anforderungen an Fluchtwege oder Rauchschutzmaßnahmen im Treppenhaus ergeben. Übrigens: Wird Ihr Dach durch den Ausbau zum Vollgeschoss, ist zu beachten, dass bei fünf Vollgeschossen ein Aufzug erforderlich wird. Ich habe auch die hHlfte der Zeit nur für die rechtliche Klärung gebraucht also erst überprüfen, ob überhaupt die baulichen Voraussetzungen gegeben und auch die baurechtlichen Forderungen zu erfüllen sind, was bei alten Häusern oft Probleme macht und teils eine Sondergenehmigung des Bauamtes nötig macht. Außerdem mußten behördliche Auflagen wie z. B. feuerhemmende Türen und Wandkonstruktionen und ein zusätzlicher Fluchtweg je nach Hausart.

: Hallo,

: ich möchte in meinem eigenen Haus das Dachgeschoss ausbauen, damit wir es nutzen können. In einem großen Bereich wird man gut stehen können (ca. 2,1m), es gibt ein Fenster an der Hauswand und eins im Dach. Heizung gibt's auch.

: Später machen wir vielleicht noch eine richtige Treppe hin, wer weiß, vielleicht wollen wir das Dachgeschoss als Wohnfläche genehmigen lassen, um den Wert des Hauses zu steigern.

: Meine Frage: zum Dach hin sinkt die Raumhöhe ja bis auf 0 ab. Wir wollen dort Wände einziehen. Wie hoch müssen diese Wände sein, damit man eine Genehmigung bekommt? Ich habe mal gehört, 80cm muss der Raum mindestens haben...

: Wir würden dann halt teilweise die Wände bei 30cm Höhe anlegen und dann bis 80cm Höhe einen Einbauschrank dranbauen, dann ist der Platz nicht so vergeudet...

: Danke im Voraus.
: Kann man das





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