Re: Bebauungsplan obsolet -> Baurecht erlischt für immer?


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Abgeschickt von pjf am 09 Maerz, 2013 um 11:51:03

Antwort auf: Re: Bebauungsplan obsolet -> Baurecht erlischt für immer? von Bauamt am 08 Maerz, 2013 um 17:05:24:

Hallo Tobias,

Gemeinden können durchaus Bebauungspläne aufheben. Damit ist das Baurecht, das durch den Bebauungsplan vergeben wurde, hinfällig.

Damit hat die Gemeinde aber auch vermutlich viel Geld (unsere Steuergelder!!!) in den Sand gesetzt.
Meinen Sie ernsthaft, dass die Gemeinde auf diesem Gelände nochmal einen Bebauungsplan aufstellen wird?? Das ist bis hierher keine rechtliche Frage, sondern mehr eine Frage kommunalpolitischer Entscheidungen.

Anders sieht es aus, wenn ein erneut aufzustellender Bebauungsplan aufgrund (der in der Zukunft geltenden) veränderter Rechts- oder Sachlage nicht mehr aufgestellt werden kann, auch wenn es die Gemeinde tatsächlich möchte.
Sowas ist bei uns im Ort in der Tat passiert.

Gruss
pjf

: Wenn ich Ihre Ausführungen richtig deute wurde ein Baugebiet per B-Plan im bauplanungsrechtlichen Außenbereich festgesetzt.
: Wenn dieser B-Plan - warum auch immer - (vollständig) obsolet oder aufgehoben wird, besteht das gleiche Baurecht, wie eben vor dem B-Plan. D.h. die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich wieder nach § 35 BauGB (Außenbereich) und nicht mehr nach § 30 BauGB (B-Plan).

: Den Begriff "Bauland" gibt es im öffentlichen Baurecht nicht, insofern ist Ihr Frage in diesem Punkt etwas unbestimmt. Auch im Außenbereich kann man Bauvorhaben errichten, nur eben unter deutlich anderen Voraussetzungen als z.B. im Innenbereich oder in einem B-Plan-Gebiet (siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fenbereich)

: Unter welchen genauen Umständen der hier angesprochene B-Plan als obsolet anzusehen ist, kann ich nicht beurteilen.

: : Hallo,

: : kurz zur Situation: hinter meinem Haus ist ein Baugebiet geplant. Bebauungspläne gibt es dafür seit 1972. Der "aktuelle" Plan ist aus dem Jahr 2000. Seitdem läuft auch das Umglegungsverfahren. Die Grundstücke des Baugebiets gehören diversen Landwirten, die momentan kein Bauinteresse haben und auch nicht verkaufen wollen. Das Baugebiet ist nicht gewünscht. Trotz alledem wurde nun das Umlegungsverfahren nach mittlerweile 13 Jahren Stillstand wieder "angeschupst" und auf viele Anwohner kommen horrende Erschließungskosten zu, obwohl kein Bauinteresse besteht. Nun wurde auf einer Versammlung der Umstand angesprochen, dass momentan kein Bauinteresse besteht und ob man das Verfahren nicht noch weiter ruhen lassen kann, da es ja jetzt sowieso schon 13 Jahre nicht vorwärts ging. Die Antwort war, dass nun entweder das Baugebiet umgesetzt, also erschlossen wird, oder der Bebauungsplan obsolet wird. Konsequenz daraus wäre, dass dann aus den Grundstücken nie mehr Bauland werden könnte. Das war die Aussage. Ist das richtig? Vielen Dank.
: : Gruß
: : Tobias





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